Ausgegrenzt - für viele Patienten das Aus in der Kieferorthopädie
auch wenn Politiker immer wieder das Gegenteil behaupten,
in der Kieferorthopädie gibt es die Zwei Klassen Medizin.
Gemeint sind hier nicht die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatversicherten, dieses wäre ja noch
hinnehmbar – gemeint sind die Patienten, die, obwohl medizinisch notwendig, überhaupt keine kieferorthopädische
Leistung von ihrer Kasse bezahlt bekommen.
Gesetzlich geregelt wurde dieses in den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen
für die kieferorthopädische Behandlung in der ab dem 01.01.2004 gültigen Fassung.
Ab diesem Zeitpunkt ist vor Beginn der Behandlung eine sogenannte KIG Einstufung beim Patienten vorzunehmen, der den Schwergrad der Abweichungen beschreibt.